Verhaltungs-Regeln für diejenigen,
welche die Sächsische Schweiz bereisen
- Man versehe sich zu dieser Reise mit einem
guten Fernrohr, einem festen mit einem Stachel versehenen Stocke,
einem festen bequem fortzubringenden Trinkgeschirr, Limonade, einem
Messer, einem kleinen, eisernen Instrumente, Pinsel und trockner
Farbe, um seinen Namen anzuzeichnen. Was der Reisende als Mineralog,
Botaniker oder Entomolog bedarf, wird Jeder selbst wissen.
- Man reise in Stiefeln mit Absätzen. -
Modesohlen ohne Absätze können auf glatten abhängigen Wegen
gefährlich werden.
- Man lasse Schießgewehr zu Hause. Es ist das
Schießen verboten, weil in dürres Nadelholz gefallene Pfropfe
beinahe Waldbrände verursachten. Wenigstens lade man mit Haaren.
- Man lasse Hunde zu Hause. Wenn sie sich von
ihrem Herren verlieren, verderben sie ihm und der Reisegesellschaft
die Freude.
- Wenn auf dem Kuhstalle oder an einem
anderen Orte Feuer gemacht wird, um ein warmes Getränk zu bereiten,
so wähle man solche Stellen, wo es keinen Schaden anrichten kann, und
lösche bei der Fortreise die Brände aus.
Wilhelm Leberecht Götzinger, 1804 |