Verhaltungs-Regeln für diejenigen, welche die Sächsische Schweiz bereisen
  1. Man versehe sich zu dieser Reise mit einem guten Fernrohr, einem festen mit einem Stachel versehenen Stocke, einem festen bequem fortzubringenden Trinkgeschirr, Limonade, einem Messer, einem kleinen, eisernen Instrumente, Pinsel und trockner Farbe, um seinen Namen anzuzeichnen. Was der Reisende als Mineralog, Botaniker oder Entomolog bedarf, wird Jeder selbst wissen.
  2. Man reise in Stiefeln mit Absätzen. - Modesohlen ohne Absätze können auf glatten abhängigen Wegen gefährlich werden.
  3. Man lasse Schießgewehr zu Hause. Es ist das Schießen verboten, weil in dürres Nadelholz gefallene Pfropfe beinahe Waldbrände verursachten. Wenigstens lade man mit Haaren.
  4. Man lasse Hunde zu Hause. Wenn sie sich von ihrem Herren verlieren, verderben sie ihm und der Reisegesellschaft die Freude.
  5. Wenn auf dem Kuhstalle oder an einem anderen Orte Feuer gemacht wird, um ein warmes Getränk zu bereiten, so wähle man solche Stellen, wo es keinen Schaden anrichten kann, und lösche bei der Fortreise die Brände aus.

Wilhelm Leberecht Götzinger, 1804